Der Weg zum Führerausweis

1. Nothelferkurs

Der Nothelferkurs ist für alle Führerscheinbewerber obligatorisch (außer bei den Kategorien G und M).
Er vermittelt grundlegende Kenntnisse in Erster Hilfe.

Dauer ca. 10 Stunden

Frühestens möglich ab 14 Jahren

Gültigkeit 6 Jahre

2. Lernfahrgesuch

Lernfahrgesuch ausfüllen

Lade das Lernfahrgesuch deines Kantons herunter (siehe Link unten) und fülle es aus.

Passfoto

Du benötigst ein aktuelles Passfoto, welches dann auch für deinen endgültigen Führerausweis verwendet wird.

Sehtest

Bring das ausgedruckte Formular mit zum Sehtest in einem Schweizer Optikergeschäft oder einer Schweizer Arztpraxis. Die Fachperson bestätigt das Resultat direkt auf dem Lernfahrgesuch mit Datum, Unterschrift und Stempel. Der Sehtest ist 2 Jahre lang gültig.

Nothilfeausweis

Reiche deinen Nothilfeausweis zusammen mit dem Lernfahrgesuch ein.

Identität bestätigen

Wenn du zuvor noch nie ein Lernfahrgesuch für eine andere Kategorie gestellt hast, so musst du ausserdem deine Identität bestätigen.
Dies kannst du bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde oder bei einem Strassenverkehrsamt erledigen. Schweizer benötigen dazu in beiden Fällen ID oder Pass, Ausländer ihren Ausländerausweis. Bring zudem dein ausgefülltes Lernfahrgesuch und deinen Nothilfeausweis mit. Die Identitätskontrolle kostet an beiden Orten 20 Franken.

Hier findest du das Lernfahrgesuch, weitere Informationen, sowie die Adressen aller Strassenverkehrsämter im Kanton Zürich:

Hinweis: Ab dem 1. Januar 2021 ist es möglich, bereits mit 17 Jahren den Lernfahrausweis zu beantragen. Fahrer*innen unter 20 Jahren müssen jedoch mindestens ein Jahr mit dem Lernfahrausweis üben, bevor sie sich zur praktischen Prüfung anmelden können.

3. Theorieprüfung

Nach Einreichen des Lernfahrgesuchs kannst du die Theorieprüfung absolvieren. Online-Plattformen, Apps oder Kurse helfen bei der Vorbereitung.

Neu kann die Theorieprüfung OHNE Voranmeldung an folgenden Standorten abgelegt werden: Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli und Strassenverkehrsamt Winterthur.

Inhalte der Prüfung: Verkehrsregeln, Schilder und allgemeine Verkehrssicherheit.

Mindestalter: 17 Jahre

Hier findest du weitere Informationen zur Theorieprüfung im Kanton Zürich.

4. Lernfahrausweis

Nach Bestehen der Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis ausgestellt.

Mit dem Lernfahrausweis darfst du selbstständig (mit einer Begleitperson) üben. Du benötigst ihn auch, um Fahrstunden bei einer Fahrschule zu nehmen.

Der Lernfahrausweis ist zwei Jahre gültig.

Anforderungen an Begleitperson und Fahrzeug auf Lernfahrten

  • Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit drei Jahren den Führerausweis der Kategorie B besitzen, welcher nicht mehr auf Probe ist.
  • Das Fahrzeug muss mit einem L-Schild (blaues Schild mit weißem „L“) gekennzeichnet sein. Das Schild muss gut sichtbar hinten am Fahrzeug angebracht sein.
  • Das Fahrzeug muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und verkehrssicher sein.
  • Wichtig: Die Handbremse muss vom Beifahrersitz erreichbar sein. Elektrische Handbremsen sind gestattet, sofern diese vom Gas nicht übersteuert werden können.

Hier findest du das Merkblatt mit den Anforderungen an Lern- und Prüfungsfahrzeuge (Kanton Zürich).

5. Praktische Fahrstunden

Du kannst die Fahrstunden entweder bei einem Fahrlehrer nehmen oder mit einer privaten Begleitperson üben. Im Idealfall kombinierst du beides miteinander.

Empfehlung
Etwa 15-20 Fahrstunden bei einem ausgebildeten Fahrlehrer

Ziele
Fahrzeugbeherrschung, Einhaltung der Verkehrsregeln

6. Verkehrskundeunterricht (VKU)

Der Verkehrskundeunterricht ist Pflicht und muss während der Lernphase absolviert werden.

Dauer
8 Lektionen

Inhalte
Verkehrssinn schärfen, Gefahrenerkennung, umweltbewusstes und defensives Fahren

Voraussetzung
Lernfahrausweis

7. Praktische Führerprüfung

Wichtig: Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung ist erst möglich, wenn du den VKU absolviert hast. Die Wartezeit für einen Prüfungstermin kann je nach Strassenverkehrsamt bis zu drei Monate betragen.

Entweder meldet dich dein Fahrlehrer zur Prüfung an und du kannst die Prüfung mit dem Fahrschulauto machen, oder du meldest dich selbst online an und gehst mit einem Privatfahrzeug. Prüfe vorher unbedingt, ob das Fahrzeug den Anforderungen entspricht! Ansonsten kann die Prüfung nicht abgelegt werden, die Kosten übernimmst du trotzdem.

Hier findest du das Merkblatt mit den Anforderungen an Lern- und Prüfungsfahrzeuge (Kanton Zürich):

Inhalte praktische Führerprüfung

  • Fahren im Verkehr (30er Zone, innerorts, ausserorts, Autobahn)
  • Fahrzeughandling (in der Regel zwei Manöver)

Dauer
45 Minuten

Ergebnis
Direkt nach der Prüfung erfährst du, ob du bestanden hast. Bei Bestehen erhältst du den Führerausweis auf Probe. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung wiederholt werden.

Die Prüfungssprache ist Deutsch.

8. Führerausweis auf Probe

Nach Bestehen der praktischen Prüfung bekommst du den Führerausweis auf Probe. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Wird in dieser Zeit eine mittelschwere oder schwere Widerhandlung begangen, die zum Entzug des Führerausweises führt, wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Der Führerausweis auf Probe verfällt, wenn eine weitere mittelschwere oder schwere Widerhandlung begangen wird.

9. WAB-Kurs (Weiterausbildungskurs)

Innerhalb des ersten Jahres deiner Probezeit bist du verpflichtet den WAB-Kurs zu absolvieren.

Dauer
7 Stunden / 1 Tag

Ziel
Vertiefung von Fahrkompetenzen, Sicherheit im Strassenverkehr verbessern

10. Definitiver Führerausweis

Nach Ablauf der Probezeit und erfolgreicher Absolvierung des WAB-Kurses kannst du den unbefristeten Führerausweis beantragen.

Hinweis: Diese Seite bietet einen Überblick über die wichtigsten Informationen. Ich bemühe mich, die Inhalte regelmäßig zu aktualisieren, übernehme jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für detaillierte und stets aktuelle Informationen besuche bitte die offizielle Seite des Kantons Zürich.

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